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Kinder- und Jugendordnung des Vereins Roma Bowlers e.V.

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Zur Jugend der Roma Bowlers e.V. gehören alle dem Verein angeschlossenen Jugendlichen der Altersklassen A, B, C und Junioren/Juniorinnen sowie alle in der Jugendarbeit tätigen Mitglieder.

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Jugend der Roma Bowlers e.V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Aufgaben der Jugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen, sozialen Rechtsstaates: Die Jugend der Roma Bowlers e.V. sieht ihre Hauptaufgabe darin, Jugendliche auf der Basis des Sports zu mündigen Staatsbürgern zu erziehen. Sie fördert den Breiten- und Spitzensport in der Jugend. Sie bildet geeignete Jugendliche zur Übernahme von Ämtern aus. Sie fördert Mitarbeiter und Mitbestimmung der Jugendlichen in der sportlichen Jugendarbeit nach den demokratischen Grundregeln.

Aufgaben sind insbesondere:

a) Förderung des Bowlingsport

b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude

c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeiten zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge

d) Planung, Organisation und Durchführung von Freizeiten, Bildungsmaßnahmen etc.

e) Bereitstellung geeigneter sportlicher Betätigungsformen für Jugendliche, die keinen Wettkampfsport betreiben

f) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen

g) Kontakte zu anderen Jugendorganisationen

§ 3 Organe

Organe der Jugend sind die Jugendvollversammlung und der Vereinsjugendausschuss.

§ 4 Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung. Sie tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen und wählt den Vereinsjugendausschuss. Dieser besteht aus

- der oder dem Vorsitzenden

- ggf. weiteren Mitarbeiter/innen

Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden auf ein Jahr gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

§ 5 Vereinsjugendausschuss

a) besteht aus: dem Vorsitzenden und den ggf. weiteren auf der Jugendvollversammlung gewählten Mitarbeiter/innen

b) Der oder die Vorsitzende repräsentiert die Jugend der Roma Bowlers e.V. nach innen und außen. Ist er/sie nicht volljährig, bestimmt der Jugendausschuss ein volljähriges anderes Jugendausschussmitglied oder ein Mitglied des Vorstandes, welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich vertritt. Der/die Vorsitzende ist Mitglied des Vereinsvorstandes.

c) In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied laut § 1wählbar.

d) Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung und der Kinder- und Jugendordnung. Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vorstand des Vereins verantwortlich.

e) Die Sitzungen des Vereinsjugendausschuss finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder der Vereinsjugendausschuss ist vom/von der Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.

f) Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel.

§ 6 Wettkampfordnung, Spielordnung

Einzelheiten der Wettkämpfe regelt die DBU Sportordnung. Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.

§ 7 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Kinder- und Jugendordnung der Roma Bowlers e.V. wurde mit Beschluss des Vorstands des Roma Bowlers e.V. mit Wirkung zum 04.04.2014 in Kraft gesetzt. Änderungen können durch Antrag nur von der Jugendvollversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.